Blogs Blogs

Zurück

Corona-Schutz an der Ostfalia

Die wichtigsten Verhaltensmaßregeln für alle Beschäftigten, Studierenden und Besucher*innen

  • Bitte verhalten Sie sich Anderen und sich selbst gegenüber achtsam und halten Sie wo irgend möglich einen Mindestabstand von 1,50 Meter ein.
  • In den öffentlichen Bereichen der Hochschule (z.B. Flure, Aufenthaltsbereiche, sanitäre Einrichtungen, Cafeterien, Bibliotheken) ist ab dem 18.5.2020 zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung[1] zu tragen.
  • Studierende sollen die Hochschule ausschließlich zum Besuch von Veranstaltungen, die Durchführung von praktischen Übungen und Versuchen, zur Teilnahme an Prüfungen, nach individueller Absprache für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, für den Besuch der Bibliothek oder die Wahrnehmung von Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung aufsuchen.
  • Ansammlungen von Personen außerhalb von offiziellen Lehrveranstaltungen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Hochschule sind zu unterlassen.
Wege und Eingänge sind freizuhalten.
 

[1] Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Auf Verlangen ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.